NFN – Naturfreizeitverbund Niederrhein NFN – Naturfreizeitverbund Niederrhein
Stellungnahme NFN zur öffentlichen Diskussion Auskiesungspläne Bislich Ansprechpartner
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NFN Intern

Die Handlungsgrundlage des NFN und der Geschäftsführung ergibt sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und den Beschlüssen der Gesellschafter.

Der auch vom Rat der Stadt Wesel einstimmig beschlossene Gesellschaftsvertrag setzt als Ziel der Gesellschaft die „Förderung des regionalen Strukturwandels im Sinne einer nachhaltigen, umweltverträglichen Nutzung / Entwicklung der niederrheinischen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung der Auskiesungsflächen“ fest.

Ausdrücklich nicht Gegenstand der NFN-Tätigkeit sind genehmigungsrechtliche Fragen des Pro und Contra von Auskiesung.

Dies ist Angelegenheit der im Genehmigungsverfahren vorgesehenen Abstimmung zwischen Behörden, Politik und Unternehmen.

Der NFN beschäftigt sich mit Nachfolgekonzepten auf Grundlage der Abstimmung der vorgenannten Beteiligten.

Die Gremien des NFN (interkommunaler Beirat und Gesellschafterversammlung) haben am 21.11.2006 nach gutachterlicher Vorarbeit ein umfangreiches Konzept mit Vorschlägen und Empfehlungen für Nachfolgenutzungen für die von Auskiesung geprägte Landschaft Wesel-Rees beschlossen.

Darin eingearbeitet wurde die Stellungnahme des Gesellschafters Stadt Wesel. Diese Stellungnahme wurde fachlich von einer vom Rat eingesetzten interfraktionellen Arbeitsgruppe erarbeitet und mit allen Ratsfraktionen einvernehmlich abgestimmt.

Diese von der NFN beschlossenen konzeptionellen Vorschläge und Nutzungsempfehlungen sind anschließend am 29.11.2006 dem Stadtentwicklungsausschuß und am 19.12.2006 dem Rat der Stadt Wesel vorgelegt und einstimmig beschlossen worden.

Sämtliche vom NFN beschlossenen, vorgelegten und verfolgten Konzeptionen zu Nachfolgenutzungen bewegen sich auf der Grundlage der im GEP99 Stand Juli 2006 enthaltenen Auskiesungsflächen.

Die aktuell diskutierten Pläne für Bislich zählen nicht dazu.

Konzeptideen über den GEP99 Juli 2006 hinaus wie z.B. das Entwicklungskonzept Bislich einschl. Erweiterung wurden von der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Rates, dem interkommunalen Beirat und den Gesellschaftern nicht zum Beschlussgegenstand erhoben.

Grundsätzlich steht es natürlich jedem Unternehmen frei, über die konzeptionelle und beschlossene Grundlage der NFN hinaus Pläne zu entwickeln und in den Meinungsbildungsprozeß der Politik einzubringen.

Der jetzt dem Vernehmen nach einzelnen Ratsfraktionen vorliegende Plan hat in dieser Form dem NFN bislang weder vorgelegen noch ist er dem NFN bekannt.

Zur anstehenden 51. Änderung des Regionalplans: Hier ist der NFN - wie auch die betroffenen Städte und weitere Beteiligten - von der Bezirksregierung mit Schreiben v. 15.06.2007 zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Mit Schreiben vom 27.06.2007 hat die NFN-Geschäftsführung über diese Aufforderung die Bürgermeister der Städte Wesel, Rees, Hamminkeln sowie den Vorsitzenden der NFN-Gesellschafterversammlung unterrichtet.

Ferner hat die NFN-Geschäftsführung den Bürgermeistern in diesem Schreiben mitgeteilt, dass dem NFN zur Abfassung seiner Stellungnahme an einer Abstimmung mit den beteiligten Städten gelegen ist.

Ferner wurde den Bürgermeistern zum Verfahren der Beschluß der NFN-Geschäftsführung mitgeteilt, den Entwurf der NFN-Stellungnahme dem interkommunalen NFN-Beirat und den NFN-Gesellschaftern voraussichtlich im August zur Abstimmung vorzulegen. Abgabefrist ist der 26. September 2007.

NFN-Geschäftsführung
Norbert Terfurth / Heiner Langhoff

NFN-NaturFreizeitverbund
Niederrhein GmbH

Norbert Terfurth
Telefon 02 81-2 03 25 88
Heiner Langhoff
Telefon 02 81-2 07 25 43
Telefax 02 81-2 03 26 25
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