Änderung der Vorgaben zur Rohstoffsicherung und -gewinnung;
hier: Stellungnahme der NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH
An: Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 61, Cecilienallee 2, 40408 Düsseldorf
Bezug: Ihr Schreiben vom 15.06.2007 - AZ.: 61.52.01.51
Sehr geehrte Damen und Herren,
erlauben Sie uns, dass wir bevor wir zur 51. Änderung des Regionalplanes Stellung nehmen, einige grundsätzliche Anmerkungen zu dem Raum, mit dem sich die NaturFreizeitverbund Niederrhein GmbH mit seinen aktuell 20 Gesellschaftern in besonderer Weise identifiziert und laut unserem Gesellschaftsvertrages aktiv dazu beitragen will, den Strukturwandel im Sinne einer nachhaltigen, umweltverträglichen Nutzung/Entwicklung unter Berücksichtigung der Auskiesungen zu fördern. Aus unserer Gesellschafterstruktur ist zweifelsfrei abzulesen, dass wir die Interessen einer breiten Bevölkerungsschicht vertreten und damit gleichzeitig einen breiten Strauß von öffentlichen Belangen Rechnung tragen. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Website unter www.nfn-naturfreizeitverbund.de.
Die vornehmlich landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft in der Rheinaue zwischen Wesel und Rees wird seit Jahrzehnten durch die Gewinnung von Kies und Sand erheblich und nachhaltig geprägt. Die abgegrabenen Rheinvorlandflächen wurden bzw. werden mit wenigen Ausnahmen wieder verfüllt und in der überflutungsfreien Rheinaue entstanden bzw. entstehen nach der Rohstoffgewinnung mehr oder weniger große Baggerseen; dieser Prozess wird sich noch mindestens 25 Jahre fortsetzen.
Aktuell befinden sich in diesem Landschaftsraum knapp 30 (!) Gewässer, die durch Abgrabung entstanden sind. Diese haben eine Fläche von aktuell etwa 1.200 ha Wasserfläche; rechnet man die Flächen dazu, die bereits planfestgestellt sind, aber noch nicht abgegraben sind sowie die BSAB-Flächen des GEP 99, werden in etwa 25 Jahren dort 1.600 ha Wasserflächen diese Auenregion prägen.
Dieses bedeutet, dass wir hier eine Konzentration von Kiesabgrabungsseen haben bzw. noch bekommen werden, die wohl bundesweit einzigartig ist. Dieser Prozess hat diese ehemals landwirtschaftlich geprägte Region und die darin befindlichen und angrenzenden Dorflagen mit den dort wohnenden und wirtschaftenden Menschen in erheblichem Maße tangiert. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat hier eine neue Qualität und auch Quantität bekommen. Konkrete bauleitplanerische Entwicklungen in Richtung Freizeit/Tourismus gibt es lediglich in den Bereichen des Auesees und der Gravinsel in Wesel sowie des Reeser Meeres im Bereich der Stadt Rees. Alle anderen Abgrabungsseen sind insbesonders der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes folgend, abgepflanzt und sogar teilweise eingezäunt. Die Konsequenz daraus lautet, die Menschen wurden aus großen Teilen der bäuerlichen Kulturlandschaft, die über Generationen erlebbar war, ausgesperrt.
Diese absolut unbefriedigende Entwicklung hat vor 4 Jahren dazu geführt, dass sich die NFN gebildet hat. Wir wollen das enorme Entwicklungspotenzial dieser wassergeprägten Region unter Würdigung der hochwertigen Schutzgüter mit unseren Gesellschaftern und Dritten voran bringen. Zwischenzeitlich hat die NFN eine Potenzialuntersuchung der Rheinaue und von Teilen der Niederterrasse zwischen Wesel und Rees in Auftrag gegeben. Diese Untersuchung macht unter Zugrundelegung der aktuellen Abgrabungssituation und unter Würdigung planfestgestellter noch nicht begonnenere Abgrabungen sowie der BSAB Darstellungen des GEP 99 Angaben zu aktuellen, aber auch Vorschläge zu möglichen Nutzungen, insbesondere an bzw. auf den Gewässern. Ferner hat die NFN in enger Abstimmung mit den Städten Wesel, Rees und Hamminkeln im Jahre 2006 ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept fertigen lassen, was zahlreiche Projektbausteine beinhaltet, die den Zielen unserer Gesellschaft entsprechen.
Die Potenzialuntersuchung wurden in den politischen Gremien der Städte vorgestellt und von den Räten beschlossen.
Stellungnahme
Aus der oben beschriebenen Situation lässt sich m.E. zweifelsfrei ablesen, dass für die Region die bisher formulierten textlichen und kartografischen Darstellungen des Regionalplanes für die zwingend notwendige Kulturlandschaftsentwicklung (s. aktuelle Überlegungen zum neuen LEP) nicht ausreichen.
Was fehlt, ist eine umfassende ganzheitliche Entwicklungsplanung, die für die Rheinaue in besonderer Weise überfällig ist. Nur über einen derartigen Ansatz kann erreicht werden, dass interkommunal die unterschiedlichen Belange wie z.B. Vogel- und Naturschutz, Biotopverbund, Freizeit und Tourismus, Hochwasserschutz, aber auch Stadtentwicklung unter besonderer Betrachtung der landschaftlichen Gegebenheiten und der Demographie eine ausreichende Würdigung erfahren.
Es ist an der Zeit, auch regionalplanerisch Ziele in einer neuen Qualität zu formulieren und viel präziser die jeweiligen Anforderungen an gesellschaftlichen Mehrwerten zum Bestandteil des Regionalplanes zu machen.
Die Herangehensweise bezüglich der Weiterentwicklung des sog. „Lippemündungsraumes“ bietet hier interessante Ansätze.
Auch die Vorgehensweisen der für die niederländische Regionalplanung zuständigen Provinzverwaltungen, z.B. bezüglich der Stromauenentwicklung an der Maas, leisten hier nachahmenswerte Beispiele. Dort steht was die Auenentwicklung angeht, nicht die Rohstoffversorgung im Vordergrund, sondern ein ganzheitliches Entwicklungsleitbild oder -konzept, mit den jeweils flächenspezifischen Entwicklungszielen, wie Naturentwicklung, Tourismus oder auch Hochwasserschutz. Durch diese Vorgehensweise, d.h. den sog. „gesellschaftlichen Mehrwert“ in das Blickfeld zu rücken, erfahren diese Planungen in der Regel eine breite öffentliche Zustimmung, auch von Seiten der „betroffenen“ Kommunen. Hierzu ist anzumerken, dass in den Niederlanden, die Provinzverwaltungen die erforderlichen Genehmigungsverfahren, dort noch in Form von zahlreichen Einzelverfahren einholen und vereinfacht gesagt, die Umsetzung der Planungsinhalte hinterher öffentlich ausschreiben.
BSAB-Darstellungen und Sondierungsflächen dürften derartige Prozesse sicherlich nicht erleichtern; vielleicht ist es an der Zeit, über neue Qualitäten der Rohstoffsicherung in der Regionalplanung nachzudenken.
Abschließend erlauben Sie uns den Hinweis, dass die in der NFN-Potenzialuntersuchung dargestellten. Nutzungen und Projekte in keinem Widerspruch zu den sog. „Sondierungsflächen“ dieses Änderungsverfahrens zum Regionalplan stehen. Nichts desto trotz können die Sondierungsflächen einer ganzheitlichen Entwicklungsplanung unserer Region im Wege stehen, da hierdurch potenzielle Weiterentwicklungsmöglichkeiten eingeengt werden könnten.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf den landesplanerisch gesicherten Kraftwerksstandort in Vahnum, der losgelöst von der Situation, dass er in dem bedeutendsten Vogelschutzgebiet des Landes NRW liegt, jegliche Weiterentwicklung dieses Raumes, z.B. für Zwecke des Hochwasserschutzes entgegen steht.
Bezüglich einer rechtlichen Bewertung des Verfahrens der 51. Änderung verweisen wir auf die am Verfahren beteiligen NFN-Gesellschafter bzw. deren Interessenvertreter.
Ergänzend fügen wir einzelne an uns gerichtete Stellungnahmen von NFN-Gremien-Migliedern bei.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführung
(Norbert Terfurth) (Heiner Langhoff)
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